Praxisgemeinschaft Kraus/Rüegg

Häufig gestellte Fragen

Was geschieht nach der Anmeldung?

Es wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart, welches ca. 60–80 min dauert und in dem es um eine erste Klärung der Problematik und des Anliegens des Patienten geht.

Je nach Bedarf finden ein bis zwei weitere Abklärungs­gespräche statt, die der Erarbeitung eines vertieften Verständnisses dienen.

Anschliessend erfolgt ein Beratungs­gespräch, bei dem das weitere Vorgehen besprochen wird:

Wie lange dauert eine Therapie?

Das ist je nach Problematik und Anliegen des Patienten verschieden.

Das Spektrum geht von einigen Stunden zur Beratung, über die Kurzzeit­therapie bis hin zur Langzeit­therapie über mehrere Jahre.

Werden alle Therapien durch die Grundversicherung bezahlt?

Ja. Wenn es sich um fachärztliche oder delegierte psycho­therapeutische Behandlungen handelt werden sie von der Grund­versicherung übernommen.

Ist die Anzahl Therapiestunden, die von der Kranken­kasse vergütet wird, begrenzt?

Die Dauer der Therapie richtet sich nach dem Leiden des Patienten. Die ersten 40 Therapiestunden werden von der Kranken­kasse ohne vorherige Prüfung vergütet, sofern eine medizinische Indikation zur Behandlung besteht.

Ist danach eine Fortführung der Therapie aus psychiatrischer Sicht weiter notwendig, wird ein entsprechender Antrag an den Vertrauens­arzt der jeweiligen Kranken­kasse gestellt, der über die Fortsetzung der Therapie entscheidet, was in begründeten Fällen ohne weiteres der Fall ist.

Ist eine Überweisung durch den Hausarzt oder einen anderen Facharzt nötig?

In der Regel ist der direkte Zugang zum Psychiater ohne Überweisung gewährleistet. Eine Ausnahme bilden spezielle Versicherungs­modelle wie Managed care oder das sog. Hausarzt­modell, die eine spezielle Einwilligung bzw. Zuweisung des Hausarztes oder Ärztenetz­werkes notwendig machen. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.