Praxisgemeinschaft Kraus/Rüegg

Konditionen

Seit dem 1.7.2022 gilt für psychologische Psycho­therapeuten das sogenannte Anordnungsmodell. Die Kosten für Psycho­therapie werden von der Grund­versicherung (OKP) übernommen abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt.

Dazu braucht es eine Anordnung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Allgemeine Innere Medizin (Hausarzt), für psycho­somatische Medizin oder für Psychiatrie und Psycho­therapie. Die Anordnung berechtigt für 15 Sitzungen und kann verlängert werden.

Alternativ zur Kosten­übernahme durch die Krankenkasse können die Sitzungen auch selber bezahlt werden. In diesem Fall beträgt das Honorar für eine Sitzung à 50 Min. mit Vor- und Nachbereitung Fr. 150.–.

Dieser Tarif gilt auch für psychologische Beratungs­gespräche, wenn keine Störung mit sogenanntem Krankheits­wert vorliegt.