Konditionen
Seit dem 1.7.2022 gilt für psychologische Psychotherapeuten das sogenannte Anordnungsmodell. Die Kosten für Psychotherapie werden von der Grundversicherung (OKP) übernommen abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt.
Dazu braucht es eine Anordnung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Allgemeine Innere Medizin (Hausarzt), für psychosomatische Medizin oder für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Anordnung berechtigt für 15 Sitzungen und kann verlängert werden.
Alternativ zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse können die Sitzungen auch selber bezahlt werden. In diesem Fall beträgt das Honorar für eine Sitzung à 50 Min. mit Vor- und Nachbereitung Fr. 150.–.
Dieser Tarif gilt auch für psychologische Beratungsgespräche, wenn keine Störung mit sogenanntem Krankheitswert vorliegt.